Mit 1. Jänner 2013 ist eine Novelle zum ASchG in Kraft getreten. Bei den meisten Änderungen im ASchG handelt es sich um Klarstellungen. Bereits bisher galt schon, dass die Gesundheit der Arbeitnehmer/innen umfassend vor Gefahren zu schützen ist. Die Novelle des ASchG stellt nun klar, dass unter Gefahren neben physischen auch psychische Belastungen gemeint sind. Diese Klarstellung dient der stärkeren Betonung arbeitsbedingter psychischer Belastungen, die zu Fehlbeanspruchungen führen. Dies hat das Ziel den notwendigen Bewusstseinsbildungsprozess bei den Verantwortlichen in den Betrieben zu unterstützen und die Auseinandersetzung mit diesem Thema in den Betrieben zu intensivieren.
Was sind arbeitsbedingte psychische Belastungen?
Arbeitsbedingte psychische Belastungen ergeben sich aus den vielfältigen Einflüssen und Anforderungen, die am Arbeitsplatz auf die Beschäftigten einwirken. Sie ergeben sich aus der Gestaltung der Arbeitsstätte und Arbeitsplätze, der Gestaltung und dem Einsatz von Arbeitsmitteln, der Verwendung von Arbeitsstoffen, der Gestaltung der Arbeitsverfahren und Arbeitsvorgänge und deren Zusammenwirken. Das Gesetz nennt nunmehr als Quelle für Belastungen auch die "Gestaltung der Arbeitsaufgaben und die Art der Tätigkeiten, der Arbeitsumgebung, der Arbeitsabläufe sowie der Arbeitsorganisation" (§ 4 (1) Z 6 ASchG).
Was müssen Sie als Arbeitgeber tun?
Arbeitgeber/innen müssen beeinträchtigende Arbeitsbedingungen erkennen und diese durch entsprechende Maßnahmen gezielt verbessern. Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsplatzevaluierung (Ermittlung, Beurteilung von Gefahren, Maßnahmenfestlegung, einschließlich der Dokumentation gem. §§ 4 in Verbindung mit § 7 ASchG, und 5 ASchG, § 23 KJBG, § 2a MSchG) ist daher zu prüfen, ob arbeitsbedingte physische und psychische Belastungen vorliegen, die zu Fehlbeanspruchungen führen können.
Wie sollen/müssen Sie vorgehen (gem. §§ 4, 5 und 7 ASchG) und wo unterstützt Sie Jaksch & Partner dabei?
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Sie |
Jaksch & Partner |
Arbeitspsychologischer Kooperationspartner von Jaksch & Partner |
Planung durchführen und Aktionsplan (Prozessschritte, Beteiligte, Zeitraum) festlegen |
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Belastungen ermitteln und beurteilen |
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Maßnahmen ableiten und festlegen |
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Maßnahmen umsetzen und deren Wirksamkeit überprüfen |
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Dokumentation erstellen |
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Ihre Vorteile!
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